Auf halbem Wege, also im zweiten von drei Projektjahren, war wie bei jedem DFG-geförderten Forschungsvorhaben die Vorlage eines Zwischenberichts als Voraussetzung für die Freigabe der restlichen Projektmittel vorgeschrieben. Nach Einreichung und Begutachtung dieses Berichts erfolgte im vergangenen November die Bewilligung durch die DFG. Das Projekt kann somit, wie vorgesehen, seine Arbeit bis Ende 2014 fortsetzen.
Die positive Evaluation beruhte sicherlich in erster Linie auf dem planmäßigen Fortgang des Editionsvorhabens, das die zentrale Projektaufgabe darstellt. Nachdem im ersten Projektjahr die Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums der Provisorischen Zentralgewalt samt ihren Beilagen transkribiert wurden, fiel in das zweite Arbeitsjahr vor allem die Suche nach geeigneten Zusatzdokumenten zur Ergänzung der Edition. Dazu wurden sowohl die in großem Umfang digitalisierten Sachakten aus den Ministerien der Zentralgewalt gesichtet als auch die Nachlässe der Minister und Unterstaatssekretäre in diversen Archiven aufgesucht. Gegen Ende des vergangenen Jahres konnte auf dieser Basis ein weitgehend endgültiger Editionsplan vorgelegt werden. Nach diesem Stand werden außer den Akten der Zentralgewalt im Bundesarchiv Berlin noch die folgenden Archiv- und Bibliotheksbestände Dokumente für die Edition liefern (die Reihung erfolgt grob nach dem Umfang des jeweils herangezogenen Materials):
– Bundesarchiv Berlin: Nachlass Mathy und diverse kleinere Nachlassreste
– Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv Gagern
– Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Nachlass Schmerling
– Universitätsbibliothek Tübingen: Nachlässe Mohl und Fallati
– Württembergische Landesbibliothek Stuttgart: Familienarchiv Moser-Mohl
– Stadtarchiv Krefeld: Nachlass Beckerath
– Steiermärkisches Landesarchiv Graz: Familienarchiv Meran
– Fürstlich Leiningensches Archiv Amorbach: Nachlass Karl zu Leiningen
– Staatsarchiv Hamburg: Nachlass Merck
– Staatsarchiv Bremen: Nachlass Duckwitz
– Kreis- und Stadtarchiv Haldensleben: Depositum Peucker
– Universitätsbibliothek Bonn: autobiographische Notiz Wiedenmann
Mit wenigen Ausnahmen werden nur bisher unedierte Stücke aufgenommen. Soweit absehbar, wird das Gesamtvolumen des Editionsteils etwa zur Hälfte aus den Protokollen samt Beilagen, zur anderen Hälfte aus Zusatzdokumenten bestehen. Freilich bestehen zwischen den Protokollbeilagen und den Zusatzdokumenten aus den Sachakten der Zentralgewalt oft große Ähnlichkeiten: Warum manche Aktenstücke den Protokollen angefügt und andere getrennt davon abgelegt wurden, ist oft nicht ersichtlich. Immerhin bestätigen unsere Arbeitsergebnisse den bei der Verzeichnung der Archivalien der Zentralgewalt gemachten Befund der Archivare des Bundesarchivs, wonach es hier kaum Überlieferungsverluste gegeben hat: Was in den Protokollen erwähnt wird, findet sich fast lückenlos auch in den Akten, wenn auch nicht immer an der Stelle, wo es am ehesten gesucht worden wäre. Die systematische Durchsicht der Kerngruppen der Akten hat sich in dieser Hinsicht oftmals bezahlt gemacht.
Nachdem inzwischen auch die Bearbeitungsgrundsätze finalisiert werden konnten, steht für die kommenden Monate neben der fortlaufenden Kommentierung des bereits transkribierten Materials die Transkription respektive Regestierung der ausgewählten Zusatzdokumente an. In den letzten Monaten des Jahres 2014 sollen die Register bearbeitet und die Einleitung fertig gestellt werden; für das Jahresende wird das Vorliegen der Edition im Manuskript angestrebt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thomas Stockinger (17. Januar 2014). Zwischenbegutachtung abgeschlossen: Das Projekt „Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt“ geht in die letzte Arbeitsphase. Achtundvierzig. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ak4t