Die Königreiche Bayern und Württemberg und die revolutionären Institutionen in Frankfurt 1848/49

Nach dem Ausscheiden von Sabine Thielitz wurde in der ersten Hälfte dieses Jahres Philipp Hartmann als neuer wissenschaftlicher Mitarbeiter dem Editionsprojekt zugeteilt. Von 2007–2010 studierte Philipp Hartmann an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Bachelorstudiengang Geschichte (Kernfach) und Germanistik, vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft. Im Anschluss folgte ebenfalls an der Universität Bonn das Masterstudium in Geschichte, mit einem Auslandsaufenthalt an der Université de Fribourg (Schweiz), welches er 2013 erfolgreich abschloss. Erste berufliche Erfahrungen sammelte Philipp Hartmann als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Bonn und in der Geschäftsstelle der Max-Weber-Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland.

Mit Aufnahme seiner Tätigkeit wurde das Dissertationsvorhaben von Philipp Hartmann mit Blick auf das bereits von Sabine Thielitz ausgearbeitete Forschungsprojekt thematisch erweitert. Fortan werden auf der Grundlage von offiziellen Ministerialakten, Gesandtschaftsberichten, Korrespondenzen wie auch persönlichen Nachlässen sowohl die Beziehungen Bayerns als auch die Württembergs zu den revolutionären Institutionen 1848/49 untersucht. In enger Korrelation zum DFG-Projekt der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt wird das Verhältnis der beiden Königreiche zur neu geschaffenen Zentralgewalt in Frankfurt im Mittelpunkt stehen. Gleichwohl wird das Forschungsvorhaben neue Erkenntnisse über die politischen Wechselbeziehungen zwischen den Königreichen und den gesamtdeutschen Institutionen bieten.

Mit Bayern und Württemberg werden zwei Königreiche erforscht, die zwar ihre skeptische Grundeinstellung gegenüber dem politischen Führungsanspruch der gesamtdeutschen Institutionen in Frankfurt teilten, die aber in der Reichsverfassungsfrage aus verschiedenen Beweggründen unterschiedlich votierten. Gerade in der Haltung zur Reichsverfassung liegt ein besonderer Reiz, die Politik Bayerns und die Württembergs gegenüber den revolutionären Institutionen in einem Vergleich zu beleuchten.

Die königlich-bayerische Politik stand den revolutionären Institutionen in Frankfurt mit großer Skepsis gegenüber. Im August 1848 berief König Maximilian II. zwar den vormaligen Gesandten beim Deutschen Bund Karl Ferdinand Freiherr von Closen zum bayerischen Bevollmächtigten bei der Provisorischen Zentralgewalt, und wenig später reiste Bayerns Außenminister nach Frankfurt, um der Zentralgewalt im Namen der Regierung die Anerkennung auszusprechen1. Dennoch erfolgten die Huldigung und die damit einhergehende Bestätigung des Erzherzogs Johann von Österreich als Reichsverweser nur widerwillig2. Die bayerische Regierung beabsichtigte jede Geste der Unterordnung zu vermeiden und unterstrich ihren Anspruch auf Vorrang der Einzelstaaten. Gemäß einer ministeriellen Anordnung wurde während einer militärischen Feier der Huldigungsgruß erst auf König Maximilian II. und dann auf den neuen Reichsverweser ausgesprochen3. Auch in der Reichsverfassungsfrage zeigte sich die ablehnende Haltung des Königreiches, und die von der Frankfurter Nationalversammlung entworfene Reichsverfassung wurde zurückgewiesen4. Stattdessen beabsichtigte Bayern im Rahmen der Trias die Klein- und Mittelstaaten hinter sich zu vereinen, mit dem Ziel, sich selbst als dritte Macht im Deutschen Bund neben Preußen und Österreich zu etablieren5.

Auch der württembergische König Wilhelm I. versuchte, die Position der Klein- und Mittelstaaten gegenüber den Großmächten zu stärken. Durch die Errichtung eines Direktoriums an der Spitze des Deutschen Bundes, bestehend aus Vertretern Österreichs, Preußens und eines weiteren Staates, sollten sie nach seiner Auffassung eine gleichberechtigte Stimme erhalten und den Großmächten auf Augenhöhe begegnen. Auf diesem Weg erhoffte Wilhelm I., die Eigenstaatlichkeit seines Königreiches weitgehend bewahren und seinen Einfluss innerhalb des Deutschen Bundes mehren zu können. In der Frankfurter Nationalversammlung sah er zunächst den geeigneten Ort, an dem für seine politische Konzeption eines Bundesdirektoriums geworben werden konnte. Allerdings lehnte die Nationalversammlung schon mit der Wahl des Erzherzogs Johann von Österreich zum vorläufigen monarchischen Oberhaupt indirekt die Pläne zur Schaffung eines Direktoriums ab6. Die politischen Ziele des württembergischen Königs, die darauf ausgerichtet waren, Württemberg als eigenständigen Staat zu schützen, ließen sich nicht mit denen der Nationalversammlung in Einklang bringen. Am 11. Juli 1848 wurde die Wahl des Erzherzogs zum Reichsverweser offiziell in Stuttgart und in kleineren Gemeinden festlich begangen. Drei Tage später traf sogar König Wilhelm I. von Württemberg in Frankfurt ein und sprach dem Reichsverweser seine Anerkennung aus7. Im August 1848 wurde Karl Julius Edgar Freiherr von Sternenfels zum Gesandten des Königreichs Württemberg bei der Provisorischen Zentralgewalt ernannt8. Fortan suchte Wilhelm I. über informelle diplomatische Kanäle nach Verbündeten, die seine politische Vorstellung eines dreiköpfigen Direktoriums verwirklichen würden9. Trotz aller Bemühungen konnten die Direktoriumspläne in der Reichsverfassungsfrage nicht in die Tat umgesetzt werden. Angesichts der zunehmenden Mobilisierung großer Teile der württembergischen Bevölkerung und unter dem Druck des liberalen Ministers Friedrich von Römer sah sich Wilhelm I. dazu gezwungen, der im März 1849 von der Nationalversammlung verabschiedeten Reichsverfassung zuzustimmen.

Ein wesentliches Ziel des Projektes ist es, die vielfältigen politischen Strategien der Monarchen in München und Stuttgart in einem Gesamtüberblick darzustellen. Dabei wird herausgearbeitet, in welcher Phase der Revolution und unter welchen Bedingungen die königlichen Regierungen überhaupt bereit waren, angesichts drohender Souveränitäts- und Kompetenzverluste mit der neu errichteten Zentralgewalt zu kooperieren. War die Bereitschaft sich einzufügen jemals vorhanden oder haben die beiden Könige ab einem gewissen Zeitpunkt gezielt gegnerische Vorgehensweisen verfolgt? Welche Vorstellungen vertraten Maximilian II. von Bayern und Wilhelm I. von Württemberg gegenüber den revolutionären Institutionen und wie beurteilten sie deren Macht- und Handlungsspielräume?

Ausgehend von den Einzelentscheidungen der jeweiligen Märzminister und der informellen Berater im Umfeld der Monarchen werden die verschiedenen gesamtpolitischen Strategien der königlichen Regierungen eigenständig und voneinander getrennt dargelegt. Abschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Politik der beiden Königreiche gegenüber der Zentralgewalt wie auch der Nationalversammlung in einem Vergleich zusammengeführt. Das Augenmerk ist darauf gerichtet, klar zu analysieren, was den Gegensatz zwischen Bayern und Württemberg begründete. Was veranlasste die Monarchen, trotz gemeinsamer Positionen in der Reichsverfassungsfrage unterschiedlich abzustimmen? Es ist zu erforschen, was die Monarchen zu welchem Zeitpunkt der Revolution stärker fürchteten und wie sich dies auf die Zusammenarbeit mit den revolutionären Institutionen auswirkte. Fürchteten Maximilian II. und Wilhelm I. etwa den sukzessiven Verlust der eigenen Souveränität durch eine zu enge Kooperation mit den gesamtdeutschen Institutionen? Oder sahen die Monarchen während eines bestimmten Zeitraumes der Revolution ihre Herrschaft eher durch den revolutionären Umbau im eigenen Land und durch die Forderungen nach Volkssouveränität bedroht? In diesem Rahmen werden auch die bayerisch-württembergischen Verbindungen hinsichtlich einer Partnerschaft in der Trias-Politik berücksichtigt.

 

  1. Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik vom 05. September 1848, S. 1648; Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik vom 10. September 1848, S. 1713.  []
  2. BRAY-STEINBURG, Graf Otto von: Denkwürdigkeiten aus seinem Leben. Mit einem Vorwort von Professor Dr. K. Th. von Heigel in München, Leipzig 1901, S. 50-51; HEIKAUS, Ralf: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848) (Europäische Hochschulschriften. Reihe III Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, 739), Frankfurt am Main 1997, S. 44. []
  3. REITER, Hermann: Die Revolution 1848/49 in Bayern, Bonn 1998, S. 163. []
  4. DOEBERL, Michael: Entwicklungsgeschichte Bayerns. Vom Regierungsantritt König Ludwigs I. bis zum Tode König Ludwigs II. Mit einem Ausblick auf die innere Entwicklung Bayerns unter dem Prinzregenten Luitpold, Bd. III, München 1931, S. 219-220. []
  5. siehe dazu Königlich-bairischer Entwurf einer deutschen Gesamtverfassung, nebst seinen Motiven, Frankfurt am Main 1848. []
  6. SAUER, Paul: Reformer auf dem Königsthron. Wilhelm I. von Württemberg, Stuttgart 1997,  S. 456-459. []
  7. Allgemeine Zeitung vom 16. Juli 1848, S. 3155 u. 3157. []
  8. Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik vom 02. September 1848, S. 1615. []
  9. SAUER, Reformer (wie Anm. 6), S. 466-470. []

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