Warum wählen wir? Funktionen und Bedeutungen von Wahlen im 19. Jahrhundert (Gastbeitrag Hedwig Richter)

Hedwig Richter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich Allgemeine Geschichte der Neuesten Zeit an der Universität Greifswald. Der nachstehende Beitrag skizziert und illustriert ihr laufendes Habilitationsvorhaben Kulturgeschichte der Wahlen. Funktionen und Bedeutungen von politischen Wahlen in Deutschland und den USA im 19. Jahrhundert“. Über die von ihr und Hubertus Buchstein zu demselben Themenbereich organisierte Tagung Culture and Practice of Elections“ im Mai 2014 wurde auf diesem Blog bereits mehrfach berichtet. Für die Bereitstellung des hier veröffentlichten Textes sei Frau Richter herzlichst gedankt.

Warum geht alle Welt wählen? Warum lässt sich Herrschaftslegitimität fast nur noch über Massenwahlen herstellen? Warum fühlen sich selbst Diktatoren verpflichtet, ihre Legitimität durch Wahlen zu untermauern? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, gilt es, die Zeit anzuschauen, in der sich allgemeine Wahlen und die Überzeugung von deren unverzichtbarer Legitimitätsfunktion durchsetzen konnten: das 19. Jahrhundert bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Zu Beginn des Jahrhunderts spielte die Idee des Massenwahlrechts noch keine Rolle im politischen Leben. Am Ende des Ersten Weltkriegs aber galt sie in der westlichen Hemisphäre als selbstverständliche Legitimationsgrundlage, ja als Ausdruck der Zivilität.

Männer als Staatsbürger
Abb. 1: Männer als Staatsbürger. Prügelnde Wähler in den USA (Quelle: Harper’s Weekly, 1856).

Meine These ist: Die Institution der allgemeinen Wahlen konnte sich deswegen durchsetzen und zum unverzichtbaren Instrument moderner Regierung werden, weil sie neben der offiziellen Legitimations-Funktion etliche weitere (intendierte und unintendierte) Funktionen und Effekte zeitigte und eine Vielzahl an Bedeutungen an sich band. So sind allgemeine und gleiche Wahlen nicht nur ein Herrschaftsinstrument des Volkes, sondern auch umgekehrt ein Disziplinierungsinstrument der Regierenden gegenüber den Beherrschten. Denn Wahlen ermöglichten – etwa über die Registratur – den Zugriff der Herrschenden auf das einzelne Individuum; häufig bedeutete die Teilnahme an den Wahlen eine performative Unterwerfung unter das Herrschaftssystem. Wahlen ordneten im 19. Jahrhundert die immer komplexer werdende Gesellschaft: beispielsweise auf Landkarten, in denen die Regionen je nach Wahlergebnis unterschiedlich eingefärbt wurden. Wahlen machten die Welt verständlicher – und regierbarer. Folgerichtig verlief die Ausbreitung des Wahlrechts Hand in Hand mit der Entwicklung des Nationalstaats, der mit seinen immer wohlhabender, gebildeter und selbstbewusster werdenden Bürgern neuer Herrschafts- und Legitimationsstrategien bedurfte.

Eine solche Wahlgeschichte gründet auf der vielfältigen Forschung über die Entwicklung des Wahlrechts: etwa auf Stein Rokkans modernisierungstheoretischen Studien (zuletzt immer wieder stark kritisiert, doch nach wie vor erklärungskräftig), aber auch auf neueren Arbeiten über den Zusammenhang von sozialer Ungleichheit und Wahlrechtrechtsentwicklung von Carles Boix oder auf den Überlegungen von Daniel Ziblatt über die Rolle religiöser und ethnischer Faktoren sowie auf Jan Werner Müllers oder Dirk Jörkes Plädoyer für die Bedeutung von Ideen. Essentiell für diese Untersuchung ist außerdem die reiche politologische und historische Forschung über Wahlen, die klassisch nach Wahlergebnissen, Wahlbeteiligung oder sozialen Wählerschichten fragt. Der Blickwinkel ist hier allerdings ein anderer. Mit der Frage danach, welche Bedeutungen und Funktionen Wahlen zugeschrieben wurden, sind Wahlen nicht nur das Explanandum, sondern werden auch zum Explanans: für Fragen danach, wie moderne Macht funktioniert, welche Durchschlagkraft Bürokratie gewinnen kann, wie das Individuum in einer Massengesellschaft seine in der Aufklärung gewonnene Bedeutung erhalten oder wie die erstaunliche Fiktion eines mündigen Kollektivwesens an Überzeugungskraft gewinnen kann.

Für eine solche Untersuchung ist der Vergleich wichtig. Dafür bieten sich die Vereinigten Staaten an, weil sie als eines der Mutterländer der Demokratie gelten. Preußen ist durch das unterschiedliche Wahlrecht auf Länder- und Reichsebene besonders interessant, um unterschiedliche Wahlfunktionen zu analysieren. Zudem gelten vielmals die Wahlen in Preußen und im Deutschen Reich nach wie vor als außergewöhnlich restriktiv und „undemokratisch“ (etwa bei Daniel Ziblatt oder James Retallack). Wenn sich nun sowohl in den USA als auch in Preußen trotz der unterschiedlichen demokratischen Traditionen ein weites Spektrum von abweichenden Wahl-Funktionen zeigt – von der Disziplinierung bis zur Integration –, dann wäre das eine wichtige Unterstützung der leitenden These: Wahlen dienten eben nicht nur dazu, dem Volk eine Stimme zu verschaffen; sowohl in einer Monarchie als auch in einer Republik hatten sie auch wichtige Disziplinierungsfunktionen. Andererseits werden auch die Unterschiede aufschlussreich sein: Warum etwa spielten in Deutschland Gewalt und offene Manipulation eine relativ geringe Rolle? Warum waren Wahlen in Preußen stärker und früher an das Ideal des verantwortlichen Staatsbürgers geknüpft als in den USA, wo Wahlen über Jahrzehnte oft mit der Faust des Stärkeren und mit viel, viel Alkohol ausgefochten wurden  (Abb. 1)? Warum sank um 1900 in den USA – anders als in Deutschland – die Wahlbeteiligung so dramatisch, warum wurden in Amerika mit den Afroamerikanern und Analphabeten ganze Bevölkerungsgruppen um die Jahrhundertwende wieder ausgeschlossen?

Theoretisch werden dabei Ansätze zusammengebracht, die oft als unvereinbar gelten: modernisierungstheoretische Überlegungen mit einem kulturhistorischen Zugriff. Denn um die abweichenden Funktionen von Wahlen in den Fokus zu bekommen, bedarf es einer verfremdenden, ethnologisch interessierten Perspektive, die politische Abstimmungen wie einen erklärungsbedürftigen Ritus erscheinen lässt. Daher orientiert sich die Studie an Überlegungen von Barbara Stollberg-Rilinger zu einer Kulturgeschichte der Politik. In der Wahlforschung gibt es mit Murray Edelman (dessen normativer Zugang heute freilich etwas befremdlich wirkt), Frank O’Gorman, Karl Rohe und etlichen Autoren im französischsprachigen Raum wie Pierre Rosanvallon oder Romain Bertrand seit längerem Arbeiten aus dem Blickwinkel des cultural turn. Speziell für Deutschland finden sich dazu Ansätze bei Thomas Kühne, Margaret Anderson, Hubertus Buchstein oder Thomas Mergel. Auch über die USA liegen Studien mit einem kulturalistischen Analyserahmen vor, ohne dass dies theoretisch explizit verortet wird (beispielsweise bei Richard Bensel oder John P. McCormick). Während in all diesen Untersuchungen oft interessante Details aus der Wahlpraxis analysiert werden (Wahlkampf, Geheimhaltung oder Wahlsieg-Feiern), soll hier das kulturalistische Instrumentarium auf die große Frage nach der Entwicklung des Massenwahlrechts angewendet werden. Denn die großen Fragen sind trotz aller Relativierungen, die oftmals von Kulturalisten apodiktisch proklamiert werden, nach wie vor relevant und sollten nicht den altehrwürdigen Großtheorien überlassen bleiben.

So muss eine Kulturgeschichte der Wahlen zwar auf dem klassischen Befund gründen, dass sich das Wahlrecht im 19. Jahrhundert – trotz einiger Höhen und Tiefen – immer mehr ausbreitete und das Elektorat prinzipiell anwuchs. Zugleich kann sie jedoch zeigen, wie sich die Funktionen wandelten und wie schillernd die Bedeutungen waren, die den Wahlen jeweils zugesprochen wurden. Das Interesse richtet sich dabei auf die bisher vernachlässigte Wahltechnik, also auf den Wahlakt und die direkt dazugehörigen Praktiken wie Registratur und Auszählung. Der Blick auf die Details der Wahlpraxis zeigt, welche Bedeutungen die Menschen den Wahlen jenseits von Wahlergebnissen und Parteiengeschichte zurechneten.

Für ein solches Vorgehen sollen hier kurz zwei Beispiele erläutert werden:

Zunächst die Registratur: Ein Großteil der Wahlpraxis dreht sich um die Registrierung der Wähler. Die Quellen verweisen darauf, dass sich Wahlen mit der Ausbreitung des Massenwahlrechts zu einer Art Volkszählung entwickelten. Seit der ersten Jahrhunderthälfte erfasste die Bürokratie mit zunehmender Präzision die individuellen Untertanen (Mary Poovey). Dieser Zugriff, der nicht mehr durch Adel oder Ständeschaft vermittelt sein sollte, hatte verschiedene Ursachen, unter anderem die, dass die Individuen als Einzelperson Steuern bezahlen mussten oder dass die Regierungen statt auf Söldnerheere auf die Untertanen zugriffen. Dieser Anspruch auf das Individuum folgt der gleichen Logik wie die Wahlaufrufe der Behörden, die sich seit Beginn moderner Wahlen finden lassen: Sie appellierten an das Pflichtbewusstsein und den Gemeinsinn der Bürger. Wer den staatsbürgerlichen Ritus der Wahl mit vollzog, bewies staatsbürgerliche Zugehörigkeit und Akzeptanz des Herrschaftssystems. Die Wahlabstinenz des reichen Bürgertums in New York City in der zweiten Jahrhunderthälfte oder der Wahlboykott durch die Sozialdemokraten in Preußen demonstrierte die Nichtanerkennung der gewählten Herrschaft, aber auch die Nichtanerkennung der wählenden Community.

Die Registratur-Listen erforderten in der Regel mindestens Name, Alter, Beruf bzw. Stand, Wohnort, meistens fehlte die Rubrik „Bemerkungen“ nicht, in die bei Bedarf die Gründe für die Ablehnung des Wahlrechts eingetragen wurden (Abb. 2); in New York City erforderte der Fragebogen dank des Engagements der Progressives schließlich nicht weniger als 24 Informationen von jedem Wähler.

Akkurate Exklusion
Abb. 2. Akkurate Exklusion: Liste der Wähler, die nicht wählen dürfen, mitsamt der Begründung für den Ausschluss. Detail aus „Wählerliste für 1913“. (Quelle: Landesarchiv Berlin, A Rep. 001-03, Nr. 156).

In Preußen arbeiteten Polizei und Wahlbüro eng zusammen, und die Wahlstatistiker gaben Anregungen zu einem neuen strengeren Meldegesetz; in New York City wiederum nutzte die Polizei das Wahlregister, um Kriminelle zu verfolgen. Zugleich waren die Bürger bemüht, ihre Namen korrekt auf die Listen zu bringen. Interessant sind hier neben den auffallenden Gemeinsamkeiten zwischen den USA und Preußen die Unterschiede: In den USA mussten die Bürger selbst für ihre Aufnahme in die Wählerlisten sorgen, in Preußen stellten die Behörden die Listen bereit, die gleichwohl extensiv von Bürgerseite eingesehen und korrigiert wurden. Wahlen bedeuteten also den Zugriff des Staates auf den Bürger und zunehmend auch die Selbstbereitstellung und Selbstdisziplinierung des Bürgers. Damit zeigen Wahlen beispielhaft, wie aus vertikaler Herrschaft Selbsttechniken der Individuen werden. Die bildeten schließlich ein zivilisiertes, diszipliniertes Kollektiv, das den komplexen Mechanismen einer modernen Gesellschaft gerecht werden konnte.

Ein zweites Beispiel ist die Praxis der Integration und der Exklusion bei den Wahlen. Die Integrationsfunktion gehört zum klassischen Repertoire der Wahlforschung, doch zeigt der kulturalistische Blick auch hier neue Zusammenhänge. Die Wahlpraktiken offenbaren, wer nicht nur de jure, sondern auch de facto von den Wahlen ausgeschlossen blieb. Die Unterlagen über den Wahlakt zeigen eine Vielfalt an Exklusionsmechanismen: Wahllokale in dunklen Saloons im New York und Wähler, die den Wahltag vor allem zum Saufen und Prügeln nutzten (Abb. 1), hielten wohlhabende Bürger vom Wählen ab, eng bedruckte Stimmzettel von einem Umfang bis zu zwei Quadratmeter in den Nordstaaten Amerikas um 1900 diskriminierten Analphabeten, Wahlen in katholischen Kirchen brachten zuweilen protestantische Minderheiten in Bedrängnis, bewaffnete Unionstruppen vor dem Wahllokal schreckten in der Zeit nach dem Bürgerkrieg Democrats selbst in den Nordstaaten vom Wählen ab.

Im Ritus des Wahlakts präsentierte sich das im 19. Jahrhundert oftmals neu zusammengesetzte Volk als Einheit: die Deutschen, die Amerikaner, die Preußen oder die New Yorker – sie alle waren als Volk ein prekäres Konstrukt und bedurften der performativen Selbstversicherung. Zugleich steigerte die Expansion des Wahlrechts das Bedürfnis nach Exklusion. Denn Wahlrecht bedeutete immer auch eine Definition und Normierung des Wählers, und in den Wahlgesetzen nahm die Definition derer, die zum Wahlvolk gehören, und derer, die ausgeschlossen werden, zunehmend mehr Platz ein. Oft wurde erst durch das Wahlrecht die Notwendigkeit geschaffen, Staatsbürgerschaft mit allen daran gekoppelten Exklusionen festzulegen. Die Objekte der Exklusion änderten sich: in den USA etwa Schwarze, Konföderierte, Fürsorgeempfänger, Mormonen, Chinesen oder Alkoholiker (Abb. 3). In Preußen wurden zwar mit dem Dreiklassenwahlrecht die Ärmeren diskriminiert. Doch fühlte sich hier und auch im Deutschen Reich die Zentralregierung dem Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz verpflichtet und verzichtete anders als in den USA auf die Exklusion ganzer Bevölkerungsgruppen. Die Deutschen versagten allerdings denjenigen das Wahlrecht, die auch in anderen Staaten klassischerweise vom Wahlrecht ausgeschlossen blieben: Frauen, Armenfürsorgeempfängern, geistig Kranken, Kriminellen und Nichtsesshaften.

Zeiten der Inklusion verschärften die Exklusion
Abb. 3: Zeiten der Inklusion verschärften die Exklusion: Karikatur „The Great Suffrage Question“. (Quelle: Caricatures American, 1865-49, NYHS).

Mit einer Untersuchung der Wahlfunktionen und Wahlbedeutungen kann also womöglich auch ein Beitrag zur Geschichte der Disziplinierung der Bürger, zur Staats- und Nationsbildung und zur Herrschaftslegitimation geleistet werden.

Thomas Stockinger

Thomas Stockinger ist Bearbeiter der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt und Administrator des Blogs „achtundvierzig“.

More Posts - Website


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thomas Stockinger (5. September 2014). Warum wählen wir? Funktionen und Bedeutungen von Wahlen im 19. Jahrhundert (Gastbeitrag Hedwig Richter). Achtundvierzig. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ak5d


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.