Der Deutsche Bund von 1815 war ein völker- und staatsrechtliches Konstrukt, das in vielerlei Hinsicht der sich im 19. Jahrhundert durchsetzenden Vorstellung nationalstaatlicher Souveränität nicht entsprach, sie unterlief oder umging. Dieser Umstand wurde in zeitgenössischer Wahrnehmung ebenso wie von einer am Nationalstaatsparadigma orientierten Historiographie meist als anomal und defizitär gewertet; erst in der neuesten Forschung wurde begonnen, den Bund nicht ausschließlich als Mangelform eines Flächenstaates zu sehen, Das „Vierte Deutschland”: Forschungsaufruf von Andreas C. Hofmann weiterlesen