Neuerscheinung: Klaus Seidl, „Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849

Es ist in hier in den letzten Monaten still gewesen − aus Gründen, die bald näher erklärt werden sollen. Es wird auch aus denselben Gründen wohl noch einige Wochen nicht viel geschehen. Allerdings sei versichert: Es geht auch 2015 weiter mit diesem Blog. Einstweilen freue ich mich, hier mitteilen zu können, dass die Dissertation von Klaus Seidl, über dessen Forschungen hier bereits mehrfach berichtet wurde, nunmehr in Buchform vorliegt:

Cover "Gesetzliche Revolution"

SEIDL, Klaus: „Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849, Paderborn 2014.

Klaus Seidl hat die folgende Zusammenfassung der Inhalte und Anliegen seiner Monographie zur Verfügung gestellt, wofür ihm herzlich gedankt sei:

Woran scheiterte die Revolution von 1848/49? Üblicherweise beantwortet die historische Forschung diese entscheidende Frage mit der militärischen Überlegenheit der preußischen Truppen, die im Frühjahr 1849 die Aufstände in Dresden, der preußischen Rheinprovinz, der bayerischen Pfalz und zuletzt im badischen Rastatt relativ problemlos niederschlugen. Angesichts dieser im Grunde ausweglosen Situation haben die meisten Historiker die Endphase der Revolution, die sogenannte Reichsverfassungskampagne, − je nach Sympathielage − zu Komödie oder Heldendrama stilisiert: Die einen marginalisierten ihre Bedeutung als „große traurige, wirkungslose Geschichte der Gescheiterten“ (Nipperdey) oder „Tragikomödie“ (Hagen Schulze). Die anderen dagegen, die identitätsstiftende Traditionslinien aus ihr ableiten wollten, verklärten sie zum von der Bourgeoisie verratenen Klassenkampf (zunächst Engels, später die DDR-Historiographie) oder zum „staatsbürgerliche[n] Aufbegehren gegen die Obrigkeit“ (Gustav W. Heinemann).

Trotz gravierender Unterschiede in den Wertungen haben diese Interpretationen zwei Dinge gemein: Erstens konstruieren sie die Reichsverfassungskampagne von ihrem Ende her, aus der teleologischen Perspektive ihres Scheiterns in Rastatt. Dieser Blick konturiert die Verfassungskontroverse als einen unausweichlichen Entscheidungskampf zwischen Revolution und Reaktion, dessen Ausgang jedoch de facto mit der Konsolidierung Preußens und Österreichs bereits im Herbst 1848 zugunsten der Gegenrevolution entschieden worden war. Das Ende gilt hier nur noch als für den Traditionshaushalt mehr oder minder bedeutendes Nachspiel und Episode. Zweitens liegt der Fokus der Darstellungen auf den einzelnen Aufständen, während die weitaus breitere gewaltlose Agitation für die Verfassung zu deren bloßer Vorstufe reduziert wird. Eine friedliche Lösung der Verfassungsfrage erscheint hier von Vorhinein ausgeschlossen, der militärische Konflikt geradezu zwangsläufig.

Dieser gewissermaßen durch den Rastatter Pulverdampf getrübte historische Blick widerspricht jedoch eklatant der Wahrnehmung der Zeitgenossen: Aus Sicht der Handelnden lief die Auseinandersetzung nicht zwangsläufig auf eine militärische Konfrontation zu, sondern sollte innerhalb des seit dem März 1848 bestehenden legalen Rahmens entschieden werden. Tatsächlich endete auch die Revolution in den meisten deutschen Staaten unblutig.

Meine Arbeit plädiert deshalb für eine grundlegende Neuinterpretation des Revolutionsfinales: Die Verfassungsfrage war primär eine politische Streitfrage, die nicht auf dem Schlachtfeld entschieden wurde. Ihre wichtigsten Schauplätze waren weit weniger die Schlachtfelder von Waghäusel oder Rastatt als vielmehr die Räume der neuen politischen Öffentlichkeit: von den Parlamenten über die Wirtshäuser bis zur „Straße“, auf der unzählige Volksversammlungen den Willen des Volkes aussprachen. Hier und in den davon beeinflussten Konferenzsälen der Regierungen entschied sich das Schicksal der Reichsverfassung. Daher stellt die Dissertation auch nicht die beinahe kanonischen Aufstandszentren in den Mittelpunkt, sondern mit den rechtsrheinischen Regierungsbezirken Bayerns eine sozial, wirtschaftlich und konfessionell divergierende Region, in der es überwiegend bei gewaltlosen Protesten blieb. Damit soll die Bedeutung der revolutionären Gewalt keineswegs marginalisiert werden. Vielmehr greift die Arbeit neuere Ansätze einer „Kulturgeschichte der Politik“ auf, fragt nach den Bedingungen und Begründungen der Gewaltanwendung und zielt darauf ab, diese zu kontextualisieren. Ausgehend vom ambivalenten Konzept der „gesetzlichen Revolution“, das die Anhänger der Reichsverfassung – von den Abgeordneten in der Nationalversammlung bis zu den Akteuren auf kommunaler Ebene – verfolgten, rücken erstmals die in sich verschränkten nationalen und regionalen Handlungsebenen der Verfassungsfrage ebenso in den Fokus wie deren Praktiken (Presse und Publizistik, Petitionen, Volksversammlungen). Besser als die bisherigen Interpretationen erklärt dieser Ansatz damit, warum die Reichsverfassungskampagne zunächst eine bis dahin ungekannte Dimension öffentlicher Unterstützung hervorrief, später jedoch nur eine Minderheit zu den Waffen griff.

Die Ergebnisse der Dissertation lassen sich auf den drei Handlungsebenen skizzieren.

1. Nationale Ebene: Die Frankfurter Nationalversammlung stand zweifellos im Zentrum der Verfassungsbewegung, weil sie sich – gewählt durch das Volk und bestätigt durch die Bundesversammlung – auf eine „doppelte Legitimität“ (Langewiesche) stützen konnte. Dass dies auch für die 1848 eingesetzte Reichsregierung unter der Leitung des Reichsverwesers Erzherzog Johann galt, wirkte im Kontext der „gesetzlichen Revolution“ letztlich fatal. Während die Paulskirche die Verfassungsbewegung öffentlich unterstützte, verfolgte der von ihr selbst mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattete Reichsverweser ab Mai 1849 eine gegenrevolutionäre Politik, die den Legalitätsnimbus der Kampagne zunehmend infrage stellte. Aus dieser Perspektive versagten weniger die Abgeordneten der Nationalversammlung, die sich an ihr selbst entworfenes Gesetzgebungsverfahren gebunden sahen. Vielmehr konterkarierte die nun gegenrevolutionäre Reichsregierung alle Bemühungen der Paulskirche, delegitimierte die Verfassungskampagne und unterstützte schließlich sogar das preußische Militär mit Reichstruppen. An diesem folgenreichen Bruch der revolutionären Legalitätskonstruktion konnte auch der Zentralmärzverein nichts ändern, der die öffentliche Unterstützungsbewegung wirkungsvoll koordinierte.

2. Bayern: In Bayern erreichte die Reichsverfassungskampagne eine bemerkenswerte geographische und soziale Reichweite. Vor allem in Neubayern löste die überparteiliche Zusammenarbeit von Demokraten und Konstitutionellen die Interessengegensätze zwischen vermögenden Bürgern, prekären Handwerksexistenzen und bäuerlichen Schichten auf. In ihrem Zenit beteiligten sich an der betont gewaltlos-legalistischen Verfassungskoalition selbst traditionell konservative Bevölkerungsgruppen wie Gemeindevertreter, Bürgermeister und Staatsanwälte. Die hierbei eingeübten Praktiken der politischen Öffentlichkeit wirkten über die Niederlage der Revolutionäre in Rastatt hinaus und charakterisierten noch die Debatten um die preußische Unionspolitik 1849/50. Die bayerische Staatsregierung überstand diese Herausforderung durch gezielte polizeiliche Maßnahmen und eine ambivalente Öffentlichkeitspolitik, die sich den Gegebenheiten des neu entstandenen politischen Massenmarktes anpasste. Ihr Spektrum reichte von einer massiven publizistischen Rechtfertigungskampagne und königlichen Rundreisen über – auf geheimen Wegen initiierte – regierungsfreundliche Massenpetitionen bis hin zu Wahlmanipulationen, die sich am Rande zum Verfassungsbruch bewegten. Als gesellschaftliche Basis stützte diese Politik eine – bislang fast vollständig übersehene – konservative Volksbewegung, die vor allem in Altbayern die öffentliche Meinung über die Reichsverfassung bestimmte. Mit Blick auf die Selbstwahrnehmungen, Praktiken und Mobilisierungsmechanismen zeigt sich, dass es zu kurz greift, die vor allem katholischen Verfassungsgegner als bloße Interessenvertreter der alten Mächte oder von Krone und Klerus manipulierte Massen zu marginalisieren. Tatsächlich etablierten gerade die konservativen Vereine die revolutionären Artikulationsformen auf dem altbayerischen Land und trugen damit wesentlich dazu bei, dass die „Erfahrung von 1848“ nicht nur in Nürnberg und Augsburg wirkte, sondern auch in Andechs oder Traunstein.

3. Praktiken der „gesetzlichen Revolution“: Neben den Akteuren spielte auch die Art und Weise eine entscheidende Rolle, auf welche diese ihre Ziele umzusetzen suchten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die Zeitgenossen die auch nach der Revolution weiterwirkende „Fundamentalpolitisierung“ (Siemann) konkret wahrnahmen. Auf breiter Quellengrundlage untersucht die Arbeit daher die wichtigsten Aktionsformen der Verfassungskampagne und vermisst zum einen deren Reichweite quantitativ. Zum anderen skizziert die Arbeit auch die individuellen „Erfahrungen von 1848/49“, indem sie etwa räumliche Aspekte der Petitionssammlungen und die Performativität der demokratischen und konservativen Volksversammlungen in den Blick rückt. Griffen beide Richtungen am Ende der Revolution auf dieselben Mittel zurück, um sich politisches Gehör zu verschaffen, spiegelt sich darin ein bemerkenswerter Lernprozess wider, der den Stellenwert der politischen Partizipation wesentlich vergrößerte. Diese Erfahrung konnte auch die folgende Reaktionsdekade nicht rückgängig machen.

Insgesamt regt die Arbeit dazu an, 1848/49 nicht länger als eine Geschichte von „Helden und Schurken“ zu konzipieren, die im Grunde die bereits zeitgenössischen Deutungskämpfe um die Revolution nur erneut austrägt, sondern die Revolution als ebenso widersprüchliches wie wirkungsmächtiges Schlüsselereignis im 19. Jahrhundert neu zu interpretieren.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Thomas Stockinger (2015, 13. Januar). Neuerscheinung: Klaus Seidl, „Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849. Achtundvierzig. Abgerufen am 19. März 2024, von https://doi.org/10.58079/ak5i

Thomas Stockinger

Thomas Stockinger ist Bearbeiter der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt und Administrator des Blogs „achtundvierzig“.

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2 Gedanken zu „Neuerscheinung: Klaus Seidl, „Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849“

  1. Rezension bei sehepunkte:

    Frank Engehausen: Rezension von: Klaus Seidl: “Gesetzliche Revolution” im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2014, in: sehepunkte 15 (2015), Nr. 4 [15.04.2015], http://www.sehepunkte.de
    /2015/04/25566.html

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